Hitze am Arbeitsplatz: Das sind Ihre Rechte
Ein gesetzliches Hitzefrei gibt es für Beschäftigte nicht. Ihr Arbeitgeber muss aber handeln, wenn es im Büro, im Lager oder auf der Baustelle zu heiß wird – und zwar abgestuft nach Temperatur.
Kurze Antwort: Ab 26 Grad Raumtemperatur soll der Arbeitgeber gegensteuern, ab 30 Grad muss er es. Über 35 Grad ist ein Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Einfach nach Hause gehen dürfen Sie trotzdem nicht.
Wo die Regeln stehen
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“. Was das konkret heißt, beschreibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Sie ist kein Gesetz im engeren Sinn, aber der Maßstab, an dem sich Arbeitgeber, Gewerbeaufsicht und Gerichte orientieren. Hält sich ein Betrieb daran, gilt er als rechtlich auf der sicheren Seite.
Die drei Temperaturschwellen
Gemessen wird die Lufttemperatur im Arbeitsraum, nicht die Außentemperatur.
| Raumtemperatur | Was der Arbeitgeber tun muss | Verbindlich? |
|---|---|---|
| bis 26 °C | Normalbereich. Fenster brauchen einen funktionierenden Sonnenschutz. | Grundpflicht |
| über 26 °C | Zusätzliche Maßnahmen wie Jalousien früh schließen, morgens lüften, Geräte abschalten, Gleitzeit nutzen, Kleiderregeln lockern, Getränke bereitstellen | Soll-Vorschrift |
| über 30 °C | Wirksame Maßnahmen sind Pflicht, ebenso geeignete Getränke wie Trinkwasser | Pflicht |
| über 35 °C | Raum ist kein geeigneter Arbeitsraum mehr – außer mit technischen Maßnahmen (z. B. Luftduschen), Entwärmungspausen oder Hitzeschutzkleidung | Ohne Schutz: keine Arbeit |
Welche Maßnahmen ein Betrieb wählt, entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung. Eine Klimaanlage schreibt die Regel nicht vor.
Gibt es Hitzefrei im Job?
Nein. Hitzefrei kennen nur Schulen. Wer bei großer Hitze eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt, riskiert eine Abmahnung und den Verlust des Lohns für diese Zeit. Ein gesetzliches Hitzefrei für Beschäftigte wird politisch diskutiert, beschlossen ist es nicht (Stand Oktober 2026).
Sinnvoller ist dieser Weg:
- Temperatur messen und notieren – mit Datum, Uhrzeit und Messort, am besten über mehrere Tage.
- Den Arbeitgeber schriftlich informieren und auf die ASR A3.5 hinweisen. Eine kurze E-Mail genügt.
- Betriebsrat oder Fachkraft für Arbeitssicherheit einschalten, falls es sie gibt. Der Betriebsrat hat beim Gesundheitsschutz Mitbestimmungsrechte.
- Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz Ihres Bundeslandes ansprechen, wenn trotz über 30 Grad nichts passiert.
Ob man bei über 35 Grad ohne jede Schutzmaßnahme die Arbeit verweigern darf, ist rechtlich nicht eindeutig geklärt. Lassen Sie sich vorher beraten, etwa von Ihrer Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Besonders geschützte Gruppen
Schwangere und Stillende sind über das Mutterschutzgesetz geschützt. Der Arbeitgeber muss Hitzebelastungen schon früher und strenger beurteilen und die Arbeit notfalls umgestalten oder verlagern. Jugendliche dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz keine Arbeiten verrichten, bei denen sie außergewöhnlicher Hitze ausgesetzt sind. Auch für Ältere und chronisch Kranke kann die Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen schon unterhalb von 30 Grad verlangen; ein ärztliches Attest hilft, das gegenüber dem Arbeitgeber zu belegen.
Arbeit im Freien
Für Baustellen, Gärtnereien, Zustelldienste oder Außengastronomie gilt die ASR A3.5 nicht – dort lässt sich keine Raumtemperatur regeln. Stattdessen gibt es seit August 2025 die ASR A5.1 für Arbeitsplätze im Freien. Sie verlangt vor allem Schutz vor UV-Strahlung: Schatten durch Überdachungen oder Sonnensegel, körperbedeckende Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille und Sonnenschutzmittel, außerdem das Verlagern von Arbeiten in die kühleren Morgenstunden. Für Hitze im Freien hat der Ausschuss für Arbeitsstätten eine begleitende Empfehlung veröffentlicht.
Wer regelmäßig im Freien arbeitet, hat zudem Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Vorsorge zum Thema UV-Strahlung, die der Arbeitgeber anbieten und bezahlen muss. Heller Hautkrebs durch Sonnenstrahlung ist seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt.
Homeoffice
Arbeiten Sie mobil von zu Hause, gelten die Temperaturregeln der Arbeitsstättenverordnung nicht – für die Hitze in Ihrer Wohnung ist der Arbeitgeber nicht zuständig. Bei fest vereinbarten Telearbeitsplätzen trägt er zwar eine Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen, die Temperaturvorgaben der ASR A3.5 greifen aber auch dort nur eingeschränkt. Fragen Sie bei Hitzewellen nach flexibleren Arbeitszeiten; viele Arbeitgeber zeigen sich hier entgegenkommend. Tipps für kühlere Räume finden Sie in unserem Ratgeber Hitzeschutz zuhause.
Kleidung bei Hitze
Ob Shorts und Sandalen erlaubt sind, entscheidet der Arbeitgeber. Die ASR A3.5 nennt das Lockern von Kleiderregeln nur als mögliche Maßnahme ab 26 Grad, nicht als Pflicht. Vorgeschriebene Schutzkleidung, etwa Sicherheitsschuhe auf der Baustelle, muss auch bei Hitze getragen werden.
Wer zahlt bei einem Hitzschlag?
Die Behandlung übernimmt die Krankenversicherung, bei Arbeitsunfähigkeit gibt es wie bei jeder Krankheit Lohnfortzahlung und später Krankengeld.
Ereignet sich der Hitzschlag bei der Arbeit, kann er als Arbeitsunfall anerkannt werden. Dann ist die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) zuständig, die unter anderem Reha und bei bleibenden Schäden eine Rente zahlt. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Arbeitsbedingungen die wesentliche Ursache waren – etwa schwere körperliche Arbeit in praller Sonne. Melden Sie den Vorfall deshalb immer dem Arbeitgeber und sagen Sie dem Arzt, dass er bei der Arbeit passiert ist.
Eine private Unfallversicherung leistet nur, wenn der Tarif das abdeckt. Ältere Bedingungen schließen Gesundheitsschäden durch Hitze oder Sonne oft aus, weil sie nicht als „plötzliches Unfallereignis“ gelten. Neuere Tarife nehmen Hitzschlag und Sonnenstich teilweise ausdrücklich mit auf. Ein Blick in die eigenen Bedingungen lohnt sich – besonders für alle, die viel im Freien arbeiten oder Sport treiben. Bei dauerhaften Folgen greift außerdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern vorhanden.
Fazit
Hitzefrei gibt es im Job nicht, aber klare Pflichten für den Arbeitgeber: ab 26 Grad gegensteuern, ab 30 Grad zwingend handeln, ab 35 Grad nur noch mit besonderem Schutz arbeiten lassen. Wer darunter leidet, misst, dokumentiert und spricht den Arbeitgeber schriftlich an. Und weil Hitzeschäden am Körper genauso wie am Haus nicht automatisch versichert sind, lohnt ein Blick in die eigenen Policen – mehr dazu in unserem Überblick Welche Versicherung zahlt bei Hitze.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Konflikten mit dem Arbeitgeber helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.